Erbreihenfolge: Wie das Vermögen aufgeteilt wird

Ein Artikel von Clientflow Consulting
Erbreihenfolge

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Das Thema Erbrecht betrifft uns alle, denn jeder von uns hat irgendwann einmal mit der Frage zu tun, was nach unserem Ableben mit unserem Vermögen passieren wird. In Deutschland ist die gesetzliche Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wenn keine abweichende Regelung durch ein Testament oder einen Erbvertrag getroffen wurde, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Doch wie funktioniert diese Erbreihenfolge eigentlich genau? Welche Personen erben in welcher Reihenfolge und in welcher Höhe? Und welche Besonderheiten gibt es bei Patchwork-Familien, Adoptivkindern und nichtehelichen Kindern? In diesem Artikel wollen wir uns mit diesen Fragen auseinandersetzen.

Wer erbt, wenn kein Testament vorliegt?

Wenn keine letztwillige Verfügung wie ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese regelt, wer das Vermögen des Verstorbenen erbt und in welcher Höhe. Dabei wird zwischen Verwandten und Ehegatten unterschieden.

Verwandte erben nach der gesetzlichen Erbfolge in einer festen Rangfolge. Dabei werden sie in verschiedene Ordnungen eingeteilt. In erster Linie erben die Nachkommen (Kinder, Enkelkinder usw.) des Verstorbenen. Sind keine Nachkommen vorhanden, erben die Eltern und deren Abkömmlinge (also Geschwister, Neffen, Nichten usw.) des Verstorbenen. Sind auch diese nicht vorhanden, geht das Erbe an die Großeltern und deren Abkömmlinge über.

In jeder Ordnung schließt der nächste in der Rangfolge die vorherige Ordnung von der Erbfolge aus. Das bedeutet, dass beispielsweise die Eltern des Verstorbenen nur erben, wenn keine Nachkommen vorhanden sind. Und auch die Großeltern erben nur, wenn keine Nachkommen, Eltern oder Geschwister des Verstorbenen vorhanden sind.

Innerhalb jeder Ordnung gibt es dann noch die Erbquoten. Diese legen fest, wie das Erbe auf die einzelnen Erben aufgeteilt wird. Grundsätzlich gilt, dass die Erben in gleicher Höhe erben. Wenn also zum Beispiel ein Kind und ein Enkelkind des Verstorbenen vorhanden sind, erben sie jeweils die Hälfte des Vermögens.

Beispiel: Ein kinderloses Ehepaar verstirbt. Der Mann hat noch eine Schwester, die Frau noch einen Bruder. Wer erbt wie viel?

Nach der gesetzlichen Erbfolge erbt der Bruder der Frau das Vermögen des Ehepaars zu 3/4 (also die Hälfte des Vermögens der Frau plus die Hälfte des Vermögens des Mannes). Die Schwester des Mannes erbt zu 1/4.

Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht ist eine wichtige Ausnahme von der gesetzlichen Erbfolge. Es besagt, dass nahe Angehörige des Verstorbenen auch dann einen Anspruch auf einen Teil des Erbes haben, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Dieser Teil wird als Pflichtteil bezeichnet.

Das Pflichtteilsrecht gilt für diejenigen, die nach der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt wären. Dazu gehören vor allem die Kinder und der Ehepartner des Verstorbenen. Aber auch Eltern und Geschwister können unter bestimmten Umständen einen Pflichtteilsanspruch haben.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn zum Beispiel ein Kind als gesetzlicher Erbe die Hälfte des Vermögens erben würde, hat es einen Pflichtteilsanspruch auf ein Viertel des Vermögens.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen vom Pflichtteilsrecht. Wenn der Erblasser zu Lebzeiten ein Schenkungsversprechen gemacht hat oder wenn der Pflichtteilsberechtigte sich schwerer Verfehlungen gegen den Erblasser schuldig gemacht hat, kann der Pflichtteil entzogen werden.

Testament und Erbvertrag

Wer die gesetzliche Erbfolge umgehen und individuelle Regelungen treffen möchte, kann dies durch ein Testament oder einen Erbvertrag tun.

Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung, in der der Erblasser festlegt, wer sein Vermögen erben soll. Es ist in Deutschland formfrei, das heißt, es muss nicht vor einem Notar oder einem anderen Zeugen unterschrieben werden. Allerdings sollte es handschriftlich verfasst und mit Datum und Unterschrift versehen sein, um gültig zu sein.

Ein Erbvertrag hingegen ist ein Vertrag zwischen dem Erblasser und dem Erben oder einem Dritten. Hier können bereits zu Lebzeiten konkrete Regelungen zum Vermögen getroffen werden. Ein Erbvertrag bedarf in jedem Fall der notariellen Beurkundung, um gültig zu sein.

Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Ein Testament ist schnell und einfach zu erstellen, kann jedoch im Nachhinein leicht angefochten werden, wenn Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen. Ein Erbvertrag bietet dagegen eine höhere Rechtssicherheit, ist jedoch mit höheren Kosten verbunden.

Besonderheiten bei Patchwork-Familien

Patchwork-Familien sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Doch was bedeutet das für die Erbreihenfolge und den Pflichtteilsanspruch?

Wenn der Verstorbene Kinder aus einer früheren Beziehung hat, erben diese in der Regel nach der gesetzlichen Erbfolge. Das bedeutet, dass die neuen Ehepartner oder Stiefgeschwister in der Erbfolge zurückstehen. Um dies zu vermeiden, können Patchwork-Familien durch ein Testament oder einen Erbvertrag individuelle Regelungen treffen.

Auch beim Pflichtteilsanspruch gibt es bei Patchwork-Familien Besonderheiten. Wenn der Verstorbene zum Beispiel ein gemeinsames Kind mit seinem neuen Ehepartner hatte und ein Kind aus einer früheren Beziehung, hat das gemeinsame Kind einen höheren Pflichtteilsanspruch. Denn es hat nicht nur Anspruch auf den Pflichtteil als Kind, sondern auch auf den Pflichtteil als Ehepartner.

Adoptivkinder und nichteheliche Kinder

Auch Adoptivkinder und nichteheliche Kinder haben in Deutschland ein Recht auf das Erbe ihrer Eltern. Allerdings gibt es auch hier Besonderheiten zu beachten.

Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern rechtlich gleichgestellt. Sie erben daher auch nach der gesetzlichen Erbfolge in der gleichen Rangfolge wie leibliche Kinder. Bei nichtehelichen Kindern ist die Erbfolge abhängig davon, ob der Vater das Kind anerkannt hat oder nicht. Ist das Kind anerkannt, erbt es in der gleichen Rangfolge wie eheliche Kinder. Wenn es nicht anerkannt ist, erbt es nur, wenn keine ehelichen oder adoptierten Kinder vorhanden sind.

Steuerliche Aspekte

Die Erbreihenfolge regelt, wer nach dem Tod eines Menschen dessen Vermögen erbt. Dabei spielt auch die steuerliche Komponente eine wichtige Rolle. Denn Erben müssen nicht nur das Erbe annehmen oder ausschlagen, sondern auch für eventuell anfallende Erbschafts- und/oder Schenkungssteuern aufkommen.

Die Höhe der Steuer hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe des Erbes, dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben sowie dem Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes. Allerdings gibt es auch Freibeträge, die die Höhe der Steuer mindern können.

Bei der Erbreihenfolge spielt auch die Erbfolgeordnung eine wichtige Rolle. Hierbei unterscheidet man zwischen der gesetzlichen Erbfolge und der gewillkürten Erbfolge. Bei der gesetzlichen Erbfolge erbt der nächste Verwandte in der Reihe, falls der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. Bei der gewillkürten Erbfolge kann der Erblasser jedoch selbst bestimmen, wer erben soll und in welchem Umfang.

Für die steuerliche Betrachtung ist es wichtig zu wissen, wer als Erbe in Frage kommt und in welchem Verhältnis der Erblasser zu ihm stand. Denn je enger das Verhältnis, desto höher fällt der Freibetrag aus und desto niedriger ist der Steuersatz. Daher kann es sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten Vermögensübertragungen durchzuführen, um die Steuerlast zu minimieren.

Insgesamt ist es ratsam, sich frühzeitig mit der Erbreihenfolge und den steuerlichen Aspekten auseinanderzusetzen, um eventuelle steuerliche Belastungen zu minimieren und eine gerechte Verteilung des Vermögens zu ermöglichen. Eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater oder Notar kann hierbei hilfreich sein.

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