Zugewinngemeinschaft: Wie wird das Erbe verteilt?

Ein Artikel von Clientflow Consulting
Zugewinngemeinschaft

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Die Zugewinngemeinschaft ist die am häufigsten gewählte Gütergemeinschaft bei Eheschließungen in Deutschland. Im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners stellt sich die Frage der Vermögensaufteilung. Doch wie wird das Erbe bei einer Zugewinngemeinschaft aufgeteilt?

In diesem Blogartikel werfen wir einen Blick auf die gesetzlichen Regelungen, die bei einer Zugewinngemeinschaft gelten und erklären, was im Falle einer Erbschaft zu beachten ist. Wir werden auch aufzeigen, welche Möglichkeiten es gibt, die Vermögensaufteilung individuell zu gestalten und welche Rolle ein Testament dabei spielen kann.

Was ist eine Zugewinngemeinschaft?

Eine Zugewinngemeinschaft ist eine Form der Ehegütergemeinschaft, die in Deutschland automatisch entsteht, wenn Ehepartner keine andere Vereinbarung treffen. In einer Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Ehepartner während der Ehe getrennt. Jeder Ehepartner behält das Vermögen, das er vor der Ehe besessen hat und was er während der Ehe erwirbt.

Erst bei Beendigung der Ehe, zum Beispiel im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt. Dabei wird der Vermögenszuwachs beider Partner während der Ehe ermittelt und hälftig geteilt. Der Ehepartner mit dem geringeren Zugewinn erhält dann eine Ausgleichszahlung.

Erbrecht in Zugewinngemeinschaften

Im Erbfall gelten für eine Zugewinngemeinschaft spezielle gesetzliche Regelungen. Beim Tod eines Ehepartners erbt der überlebende Partner automatisch die Hälfte des gemeinsamen Vermögens, also auch den hälftigen Zugewinnausgleichsanspruch. Die andere Hälfte des Vermögens gehört zur Erbmasse des verstorbenen Ehepartners und wird nach den gesetzlichen Erbregeln verteilt.

Die Erbquote des überlebenden Ehepartners hängt dabei von der Anzahl der Erben ab. Erben neben dem überlebenden Ehepartner auch Kinder des Verstorbenen, so erhält der überlebende Ehepartner die Hälfte des Nachlasses und die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt. Sind keine Kinder vorhanden, erhält der überlebende Ehepartner den gesamten Nachlass.

Wie wird das Erbe verteilt?

Die Verteilung des Erbes in einer Zugewinngemeinschaft erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird das gesamte Vermögen des Verstorbenen ermittelt, das zur Erbmasse gehört. Hierbei werden auch gemeinsame Konten und Immobilien berücksichtigt. Der überlebende Ehepartner erhält dabei automatisch die Hälfte des Vermögens als gesetzliches Erbe.

Die andere Hälfte des Vermögens wird nach den gesetzlichen Erbregeln verteilt. Wenn der Verstorbene keine abweichende Verfügung, zum Beispiel ein Testament, hinterlassen hat, erben die nächsten Verwandten in der gesetzlichen Erbfolge. Hierbei sind insbesondere die Kinder, Enkel und Eltern des Verstorbenen relevant.

Sollte der Verstorbene jedoch ein Testament verfasst haben, so gelten dessen Regelungen. Im Testament kann der Verstorbene bestimmen, wer welche Vermögenswerte erben soll. Dabei können auch Personen bedacht werden, die nicht zur gesetzlichen Erbfolge gehören. Es ist jedoch zu beachten, dass der überlebende Ehepartner grundsätzlich immer ein gesetzliches Erbrecht hat und nicht vollständig enterbt werden kann.

Besondere Konstellationen

In manchen Fällen kann es zu besonderen Konstellationen kommen, die die Verteilung des Erbes in einer Zugewinngemeinschaft beeinflussen. Zum Beispiel kann es vorkommen, dass der Verstorbene Kinder aus einer früheren Beziehung hat, die nicht mit dem überlebenden Ehepartner verwandt sind. In diesem Fall erbt der überlebende Ehepartner dennoch die Hälfte des gemeinsamen Vermögens, jedoch steht den Kindern des Verstorbenen ein Pflichtteilsanspruch zu, der nicht durch ein Testament ausgehebelt werden kann.

Eine weitere Besonderheit ergibt sich, wenn die Ehepartner während der Ehe Vermögenswerte gemeinsam erworben haben, die nicht unter den Zugewinnausgleich fallen. Hierzu zählen zum Beispiel Schenkungen oder Erbschaften, die ausschließlich einem Ehepartner zugewendet wurden. Solche Vermögenswerte gehören nicht zur Erbmasse des Verstorbenen und werden auch nicht durch das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehepartners berührt. Stattdessen gehen sie direkt an den begünstigten Ehepartner über. Insgesamt zeigt sich, dass die Verteilung des Erbes in einer Zugewinngemeinschaft von vielen Faktoren abhängt und in jedem Einzelfall individuell zu betrachten ist.

Ausblick: Mögliche Änderungen im Erbrecht

In der jüngeren Vergangenheit gab es in Deutschland Diskussionen über mögliche Änderungen im Erbrecht, die auch Auswirkungen auf die Verteilung des Erbes in einer Zugewinngemeinschaft haben könnten. Eine der zentralen Forderungen ist die Erhöhung des Pflichtteilsanspruchs von Kindern. Bisher steht den Kindern eines Verstorbenen ein Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils zu. Dieser Anspruch soll nach den Vorstellungen einiger Experten auf zwei Drittel erhöht werden.

Ein weiteres Thema ist die Einführung eines Familiensplittings, das die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern zum Ziel hat. Hierbei sollen nicht nur die Einkommen der Ehepartner, sondern auch die Einkommen der Kinder berücksichtigt werden. Das Familiensplitting könnte auch Auswirkungen auf die Verteilung des Erbes haben, da es insbesondere kinderreiche Familien begünstigt.

Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form es zu Änderungen im Erbrecht kommen wird. Wer eine Zugewinngemeinschaft eingeht, sollte jedoch bereits jetzt über eine individuelle Regelung des Erbes nachdenken, um sicherzustellen, dass das eigene Vermögen nach den eigenen Wünschen verteilt wird.

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