Kündigung von Schwerbehinderten: So schützen Sie sich als betroffener Arbeitnehmer

Ein Artikel von Clientflow Consulting
Kündigung Schwerbehinderten

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Menschen mit Schwerbehinderung haben es oft schwer, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder sich beruflich weiterzuentwickeln. Wenn sie dann doch einen Arbeitsplatz gefunden haben, sind sie aufgrund ihrer Behinderung oft besonders schutzbedürftig. Eine Kündigung kann daher nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten, sondern auch erhebliche Nachteile im weiteren beruflichen Werdegang nach sich ziehen.

In diesem Artikel geht es um das Thema "Kündigung von Schwerbehinderten" und wie betroffene Arbeitnehmer sich in dieser Situation schützen und verteidigen können. Wir erläutern die wichtigsten Begriffe, beleuchten die rechtliche Situation und geben praktische Tipps für den Umgang mit der Kündigung und die Prävention von Entlassungen.

Kündigung von Schwerbehinderten: Wann ist sie erlaubt?

Im Allgemeinen genießen schwerbehinderte Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz. Dieser Schutz soll sie vor Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung und vor der Willkür von Arbeitgebern schützen. Dennoch ist es in einigen Fällen möglich, einen schwerbehinderten Arbeitnehmer zu kündigen.

Eine Kündigung ist beispielsweise dann erlaubt, wenn:

  • eine betriebsbedingte Kündigung vorliegt (z. B. aufgrund von wirtschaftlichen Gründen oder einer Betriebsstilllegung)
  • der Arbeitnehmer in der Probezeit gekündigt wird
  • der Arbeitnehmer sich vertragswidrig verhält (z. B. durch Diebstahl oder unentschuldigtes Fehlen)
  • eine personenbedingte Kündigung vorliegt, die nicht aufgrund der Schwerbehinderung erfolgt (z. B. bei wiederholten langfristigen Krankheiten, die nichts mit der Behinderung zu tun haben)
  • eine verhaltensbedingte Kündigung vorliegt, die nicht aufgrund der Schwerbehinderung erfolgt (z. B. bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das nichts mit der Behinderung zu tun hat).

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Kündigung von Schwerbehinderten sehr hoch sind. Der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass die Kündigung aus einem legitimen Grund erfolgt und dass er alle zumutbaren Alternativen zur Kündigung in Betracht gezogen hat. Zudem muss er bei der Kündigung die besonderen Schutzbestimmungen für Schwerbehinderte berücksichtigen.

Schutzmaßnahmen für betroffene Arbeitnehmer

Wenn ein schwerbehinderter Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, kann er verschiedene Schutzmaßnahmen ergreifen, um sich gegen die Entlassung zu wehren. Hier sind einige wichtige Schritte, die betroffene Arbeitnehmer unternehmen können:

  1. Prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist: Der Arbeitnehmer sollte prüfen, ob die Kündigung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und ob der Arbeitgeber alle Formalitäten eingehalten hat. Hierzu sollte er sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
  2. Widerspruch gegen die Kündigung einlegen: Der Arbeitnehmer kann Widerspruch gegen die Kündigung einlegen und den Arbeitgeber auffordern, die Kündigung zurückzunehmen.
  3. Schwerbehindertenvertretung einschalten: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben das Recht, sich von ihrer Schwerbehindertenvertretung beraten zu lassen und diese um Unterstützung bei der Verteidigung gegen die Kündigung zu bitten.
  4. Sozialplan prüfen: Wenn eine betriebsbedingte Kündigung vorliegt, sollte der Arbeitnehmer prüfen, ob ein Sozialplan existiert und ob er Anspruch auf Abfindungen oder andere Entschädigungen hat.
  5. Arbeitslosengeld beantragen: Wenn der Arbeitnehmer arbeitslos wird, kann er Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer schnell handelt, wenn er eine Kündigung erhält. Wenn er beispielsweise gegen die Kündigung Widerspruch einlegen möchte, muss er dies innerhalb einer Frist von drei Wochen tun.

Kündigung vermeiden: Präventive Maßnahmen

Um einer Kündigung vorzubeugen, können schwerbehinderte Arbeitnehmer einige präventive Maßnahmen ergreifen:

  1. Offene Kommunikation: Der Arbeitnehmer sollte seine Behinderung offen ansprechen und dem Arbeitgeber mögliche Einschränkungen und Lösungen aufzeigen. Durch die Zusammenarbeit und den offenen Dialog können Konflikte und Missverständnisse vermieden werden.
  2. Ständige Weiterbildung: Eine kontinuierliche Weiterbildung kann dem Arbeitnehmer helfen, seine Fähigkeiten und Kompetenzen zu erweitern und somit seine Position im Unternehmen zu stärken.
  3. Gesundheitsvorsorge: Schwerbehinderte Arbeitnehmer sollten auf ihre Gesundheit achten, regelmäßige Arztbesuche wahrnehmen und Maßnahmen zur Vorbeugung von Krankheiten ergreifen.
  4. Selbstbewusstsein stärken: Ein selbstbewusster Auftritt und die Betonung eigener Stärken können dazu beitragen, dass der Arbeitnehmer im Unternehmen als unverzichtbar wahrgenommen wird.
  5. Kenntnis der rechtlichen Situation: Der Arbeitnehmer sollte sich über seine Rechte und den Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer informieren. Ein entsprechender Fachanwalt kann hierbei eine wertvolle Unterstützung sein.

Indem der schwerbehinderte Arbeitnehmer proaktiv handelt und präventive Maßnahmen ergreift, kann er sich selbst und seine Position im Unternehmen stärken und somit das Risiko einer Kündigung reduzieren.

Tipps für den Umgang mit dem Arbeitgeber

Ein offener und vertrauensvoller Umgang mit dem Arbeitgeber kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und eine gute Zusammenarbeit zu fördern. Hier sind einige Tipps für den Umgang mit dem Arbeitgeber als schwerbehinderter Arbeitnehmer:

  1. Regelmäßiger Austausch: Regelmäßige Gespräche mit dem Arbeitgeber können dazu beitragen, Missverständnisse frühzeitig auszuräumen und ein gutes Verhältnis aufzubauen.
  2. Offene Kommunikation: Offene und ehrliche Kommunikation ist wichtig, um Probleme und Einschränkungen rechtzeitig anzusprechen und Lösungen zu finden.
  3. Rechte und Pflichten kennen: Der schwerbehinderte Arbeitnehmer sollte seine Rechte und Pflichten genau kennen und sich bei Bedarf von einem Fachanwalt beraten lassen.
  4. Vertrauensperson einschalten: Eine Schwerbehindertenvertretung oder Betriebsrat kann dem Arbeitnehmer als Vertrauensperson und Ansprechpartner zur Seite stehen.
  5. Gemeinsame Ziele definieren: Gemeinsame Ziele und Arbeitsvereinbarungen können dazu beitragen, ein positives Arbeitsklima zu schaffen und eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu fördern.
  6. Konstruktive Kritik: Konstruktive Kritik kann dazu beitragen, dass der Arbeitgeber die Leistungen des Arbeitnehmers besser einschätzen und würdigen kann.

Durch einen offenen, vertrauensvollen und konstruktiven Umgang mit dem Arbeitgeber können schwerbehinderte Arbeitnehmer ihre Position im Unternehmen stärken und langfristig eine erfolgreiche Zusammenarbeit aufbauen.

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