Arbeitsvertrag für Geschäftsführer – Wichtige Inhalte & Klauseln

Ein Artikel von Clientflow Consulting
Arbeitsvertrag für Geschäftsführer

Inhalt dieses Artikels    

Ein Arbeitsvertrag für einen Geschäftsführer ist ein wichtiger Bestandteil jeder Geschäftsführungsstruktur. Er legt die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers sowie die Vergütung und die Dauer des Arbeitsverhältnisses fest. Ein gut ausgearbeiteter Arbeitsvertrag kann Konflikte vermeiden und sicherstellen, dass sowohl der Geschäftsführer als auch das Unternehmen ihre Ziele erreichen.

In diesem Artikel werden wir uns näher mit den wichtigsten Aspekten eines Arbeitsvertrags für einen Geschäftsführer beschäftigen und Ihnen Tipps geben, wie Sie einen solchen Vertrag erstellen können.

Arbeitsvertrag für Geschäftsführer: Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für einen Arbeitsvertrag für einen Geschäftsführer in Deutschland findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Handelsgesetzbuch (HGB).

Im BGB finden sich die allgemeinen Regelungen zu Arbeitsverhältnissen, wie zum Beispiel die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses und die Vergütung.

Das HGB enthält spezielle Regelungen für Geschäftsführer, die in einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) tätig sind. Hier finden sich Bestimmungen zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, zu deren Aufgaben und Verantwortung, sowie zur Haftung.

Es ist auch wichtig darauf hinzuweisen, dass es spezielle Regelungen für Geschäftsführer in anderen Rechtsformen wie z.B. der Aktiengesellschaft (AG) gibt, und dass es sich lohnt, sich mit einem Fachexperten oder Anwalt zu beraten, um sicherzustellen, dass der Arbeitsvertrag für den Geschäftsführer rechtskonform ist.

Welchen Formvorschriften unterliegt ein Geschäftsführervertrag?

In Deutschland unterliegt ein Geschäftsführervertrag keinen besonderen Formvorschriften. Er kann also sowohl schriftlich als auch mündlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Vertrag schriftlich aufzusetzen, um spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Ein Geschäftsführervertrag muss jedoch bestimmte Inhalte enthalten, um wirksam zu sein. Dazu gehören:

  • die Identität der Vertragsparteien
  • die Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Geschäftsführers
  • die Vergütung des Geschäftsführers
  • die Kündigungsbedingungen
  • die Haftung des Geschäftsführers
  • die Regelungen zur Geheimhaltung.

Es ist auch ratsam, die Regelungen im Geschäftsführervertrag mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Statuten des Unternehmens abzugleichen.

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass in manchen Fällen, je nach Branche und Unternehmensgröße, bestimmte Regelungen in einem Geschäftsführervertrag vorgeschrieben sein können. Es wäre ratsam sich vor der Erstellung eines solchen Vertrags mit einem Fachexperten oder einem Anwalt zu beraten.

Grundlegende Klauseln zum Arbeitsverhältnis

Ein Arbeitsvertrag für einen Geschäftsführer sollte grundlegende Klauseln enthalten, die das Arbeitsverhältnis regeln. Dazu gehören:

  1. Identität der Vertragsparteien: Hier werden der Name des Unternehmens und des Geschäftsführers genannt.
  2. Dauer des Arbeitsverhältnisses: Hier wird festgelegt, ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt und wenn befristet, wie lange es dauert.
  3. Aufgaben und Verantwortung des Geschäftsführers: Hier wird festgelegt, welche Aufgaben der Geschäftsführer übernimmt und welche Verantwortung er trägt.
  4. Vergütung des Geschäftsführers: Hier wird die Höhe der Vergütung festgelegt, sowie eventuelle Bonus- oder Stock-Optionen o.ä.
  5. Kündigungsbedingungen: Hier wird festgelegt, wie das Arbeitsverhältnis beendet werden kann, sowohl von Seiten des Unternehmens als auch des Geschäftsführers.
  6. Haftung des Geschäftsführers: Hier wird festgelegt, in welchem Umfang der Geschäftsführer haftet, falls er seine Pflichten nicht erfüllt.
  7. Regelungen zur Geheimhaltung: Hier wird festgelegt, welche Informationen der Geschäftsführer geheimhalten muss und welche Konsequenzen ein Verstoß gegen diese Regelungen hat.

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass ein Arbeitsvertrag für einen Geschäftsführer individuell gestaltet werden sollte, um die spezifischen Anforderungen des Unternehmens und des Geschäftsführers zu berücksichtigen. Es ist daher ratsam, sich vor Erstellung eines Arbeitsvertrags mit einem Fachexperten oder einem Anwalt zu beraten.

Optionale Regelungen im Geschäftsführervertrag

Optionalen Regelungen im Geschäftsführervertrag sind Abmachungen, die nicht zwingend im Vertrag enthalten sein müssen, aber dennoch vereinbart werden können. Diese Regelungen können beispielsweise Bonuszahlungen, Sonderurlaub, Arbeitszeiten oder Kündigungsbedingungen betreffen. Die Verwendung von optionalen Regelungen ermöglicht es den Parteien, den Vertrag an ihre spezifischen Bedürfnisse anzupassen. Es ist jedoch wichtig, dass alle Abmachungen schriftlich festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Geschäftsführer: Freier Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag?

Ein Geschäftsführer kann entweder einen Freien Dienstvertrag oder einen Arbeitsvertrag haben.

Der Freie Dienstvertrag (auch bekannt als Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag) definiert die Beziehung zwischen dem Geschäftsführer und dem Unternehmen als eine Auftragsverhältnis, in dem der Geschäftsführer bestimmte Leistungen erbringt. In diesem Vertrag ist keine abhängige Beschäftigung gegeben.

Ein Arbeitsvertrag hingegen definiert die Beziehung als eine abhängige Beschäftigung, bei der der Geschäftsführer gegen eine Vergütung Arbeitsleistungen erbringt und unter Anleitung und Kontrolle des Unternehmens arbeitet.

Es ist wichtig zu beachten, dass beide Arten von Verträgen rechtliche Auswirkungen haben, insbesondere hinsichtlich der sozialen Sicherheit, Urlaub und Kündigung. Daher sollte sorgfältig geprüft werden, welcher Vertrag am besten zu den Bedürfnissen beider Parteien passt.

Kündigungsfristen frei verhandelbar

Ob Kündigungsfristen frei verhandelbar sind, hängt von der jeweiligen Rechtsordnung ab. In Deutschland können Kündigungsfristen in bestimmten Fällen frei verhandelt werden, jedoch gibt es gesetzliche Regelungen, die eine Mindestfrist vorgeben.

Bei einem Arbeitsvertrag ist die Kündigungsfrist in der Regel durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Das KSchG schreibt für Arbeitnehmer mit mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit eine Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats vor. Es ist jedoch möglich, dass die Parteien eine längere Kündigungsfrist vereinbaren.

Bei einem Freien Dienstvertrag ist die Kündigungsfrist frei verhandelbar, es gelten keine gesetzlichen Mindestfristen. Die Parteien können eine entsprechende Kündigungsfrist in den Vertragsbedingungen festlegen.

Es ist jedoch zu beachten, dass eine zu kurze Kündigungsfrist unwirksam sein kann, wenn sie dem Zweck des Arbeits- oder Dienstvertrags widerspricht. Daher sollte bei der Festlegung der Kündigungsfrist immer berücksichtigt werden, ob sie den Bedürfnissen beider Parteien gerecht wird.

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